1. Allgemeines

Ohne anderslautende Vereinbarung gelten diese «Allgemeinen Verkaufsbedingungen» für alle mit Sigmaform (Schweiz) AG (nachfolgend Verkäufer) abgeschlossenen Kaufverträge. Von den vorliegenden Verkaufsbedingungen abweichende Konditionen des Käufers sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung vom Verkäufer verbindlich. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die vom Verkäufer innerhalb der Schweiz und Liechtenstein vertriebenen und gelieferten Produkte. Zusätzliche Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform wird der Verkehr per E-Mail und per Fax gleichgestellt. Technische Änderungen sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten.

2. Produktinformationen

Die in unseren Katalogen aufgeführten Angaben und Informationen zu unseren Produkten gelten ebenso wie die Preise nur dann als vertraglich festgelegt, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich übernommen wurden.

3. Lieferung – Gefahrübergang – Liefermenge

Wenn nicht anders vereinbart, findet die Lieferung ab Werk statt. Nutzen, Kosten und Gefahr gehen in jedem Fall mit Bereitstellung der Lieferung ab Werk auf den Käufer über, selbst ein anderer Erfüllungsort oder der Versand des Kaufgegenstandes vereinbart worden ist oder wenn die Lieferung franko, einschliesslich Montage erfolgt. Für die bestellten Produkte in nicht standardisierter Länge darf die gelieferte Länge um 1 % von der bestellten Länge abweichen. Bei der in Rechnung gestellten Länge handelt es sich um die in der Auftragsbestätigung angegebene Länge. Für die in Standardlänge bestellten Produkte ist bei der gelieferten Länge eine Abweichung von 5 % im Vergleich zur bestellten Länge zulässig. In diesem Fall wird in der Rechnung die tatsächlich gelieferte Länge berücksichtigt.

Bei nicht durch den Verkäufer verschuldeten Rücksendungen wird eine Rücknahmegebühr von 10% des retournierten Warenwertes für die entstanden Aufwände (Administration / Logistik) verrechnet, maximal CHF 500.-. Ware muss originalverpackt und in einwandfreiem Zustand bem Verkäufer angeliefert werden. Kosten gehen zulasten des Käufers.

4. Preise

Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Nettopreise (ohne MwSt.) ab Werk, inkl. Verpackung. Wir behalten uns vor, bei kleinen Auftragswerten einen Kleinmengenzuschlag zu verrechnen. Der Verkäufer behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Materialpreise ändern.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung richtet sich nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen und erfolgt an den Wohnsitz des Verkäufers. Ohne anderslautende Vereinbarung ist der Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ist die Rechnung zum festgelegten Termin nicht beglichen worden, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen, die ab Zahlungstermin geschuldet sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt nicht den in Punkt 3 vorgesehenen Gefahrübergang.

7. Liefertermin- und Lieferfrist – Annahmepflicht des Käufers

Die Lieferung hat am vereinbarten Termin zu erfolgen. Ist nicht ein bestimmter Liefertermin, sondern eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese zu laufen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist. Ist der Verkäufer jedoch vertraglich oder gesetzlich dazu verpflichtet, amtliche, verwaltungstechnische, technische oder geschäftliche Formalitäten zu erfüllen, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung zu laufen. Ist der Käufer vertraglich zur Vorleistung des Kaufpreises oder zur Leistung von Sicherheiten verpflichtet, beginnt die Lieferfrist erst mit der entsprechenden Leistung.

Der Käufer hat den Kaufgegenstand am Liefertag bzw. während der Lieferfrist am Erfüllungsort anzunehmen. Unterlässt er dies, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach deren unbenutztem Ablauf entweder innert 7 Tagen den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives oder negatives Interesse) verlangen oder weiterhin die Annahme verlangen.

8. Garantie – Haftung bei Mängeln

Der Käufer soll innert 10 Tagen (Untersuchungsfrist) nach der Lieferung, die Beschaffenheit der empfangenen Kaufsache prüfen und Mängel, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem innert 5 Tagen (Rügefrist) Anzeige machen. Versäumt dies der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, d.h. um Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren.

Für versteckte Mängel gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab Lieferung des Kaufgegenstands. Stellt der Käufer während der Garantiezeit solche Mängel fest, so hat er den Verkäufer innerhalb von 5 Tagen (Rügefrist) seit Entdeckung über diese Mängel schriftlich darüber zu informieren, unter Angabe der Art, des Umfangs und der Gründe der Beanstandung. Nach Ablauf der Garantiezeit oder der Rügefrist verwirken die Ansprüche aus Mängelhaftung. Die Garantiezeit ist gewahrt, wenn die Rüge rechtzeitig vor Ablauf der Garantiezeit erhoben wird. Der Verkäufer hat die gerügten Mängel auf eigene Kosten und schnellstmöglich zu beheben (Nachbesserungsrecht) oder die mangelhafte Kaufsache zu ersetzen (Ersatzrecht), wobei die Wahl zwischen Nachbesserungs- und Ersatzrecht einzig dem Verkäufer zusteht. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Ebenso werden jegliche mittelbaren und unmittelbaren Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs wegbedungen, so insbesondere der Ersatz von Kosten für die Öffnung und Schliessung von Baugruben für Ausschachtungen oder zufolge Betriebsverlusts. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf ein durch den Käufer festgelegtes oder gewünschtes Produktdesign zurückzuführen sind. Anfallende Zertifizierungen wie Typ-Prüfungen usw. durch ein anerkanntes Institut liegen im Verantwortungsbereich des Käufers. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Mängel, die durch falsche oder unsachgemässe Anwendung des Kaufobjekts entstehen. Die Haftung des Verkäufers entfällt bei unzureichender Wartung, falscher Installation, fehlerhafter Reparatur durch den Käufer sowie bei Verschleiss unter normaler Abnutzung. Die Mängelhaftung entfällt zudem, wenn der Käufer ohne schriftliche Ermächtigung durch den Verkäufer Änderungen am Garantieobjekt vornimmt oder vornehmen lässt.

9. Haftungsausschluss

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder immaterielle Unbill, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch oder Missbrauch des Produktes stehen oder als Folge davon eintreten, wie beispielsweise Produktionsausfall, Betriebs-, Umsatz- oder Verdienstverluste.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrags oder dieser Verkaufsbedingungen rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit des Kaufvertrags und dieser Verkaufsbedingungen im Übrigen davon nicht berührt.

11. Massgeblicher Vertragstext

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen Text dieser Verkaufsbedingungen und einer Übersetzung in eine andere Sprache ist der deutsche Text massgebend.

12. Rechtsstreitigkeiten und geltendes Recht

Es gilt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (abgeschlossen in Wien am 11. April 1980; SR 0.221.211.1).

Der ausschliessliche Gerichtsstand ist CH-6330 Cham (Schweiz).

AGB Version Januar 2021